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   LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11   

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https://dejure.org/2012,36293
LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11 (https://dejure.org/2012,36293)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11 (https://dejure.org/2012,36293)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. August 2012 - 11 Sa 1154/11 (https://dejure.org/2012,36293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Aufhebungsvertrags; Zufriedengeben mit einer geringen Abfindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 305
    Auslegung eines Aufhebungsvertrags; Zufriedengeben mit einer geringen Abfindung

  • rechtsportal.de

    Aufhebungsvertrag; Auslegung; Zahlungsklage - Auslegung eines Aufhebungsvertrags, der die Zahlung einer Abfindung und deren Höhe abhängig macht von im Bezugszeitraum "erworbenen Bruttoentgelt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vereinbarung über das Ausscheiden eines Arbeitnehmers unterliegt, mit Ausnahme des Schriftformerfordernisses, keinem Typenzwang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11
    Damit sind die Vertragsparteien nicht gebunden, ob überhaupt und wenn ja unter welchen Voraussetzungen der Arbeitnehmer für die Aufgabe des Arbeitsplatzes eine Leistung des Arbeitgebers erhält; welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen, um einen Abfindungsanspruch entstehen zu lassen, richtet sich deshalb nach dem Parteiwillen (ebenso bereits Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26.08.1997, 9 AZR 227/96, RN 19, dokumentiert in juris).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11
    Ob der TuGTV insoweit eine Einschränkung überhaupt regeln darf und regeln will, wenn es in § 3 lautet, "...für deren Vergütungen (Gehälter, Löhne u.ä.) zu verwenden.", und in § 4 heißt "...Zur Besoldung im Sinne dieser Vorschriften gehören..." bedarf für den vorliegenden Fall aus den zuvor genannten Gründen keiner grundlegenden Entscheidung (auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.02.2012, 9 Sa 1058/11 sowie vom Bundesarbeitsgericht, 11.03.1998, 5 AZR 69/97 und 28.04.1993, 4 AZR 329/92, alle dokumentiert in juris soll in diesem Zusammenhang zur Vervollständigung hingewiesen werden).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 69/97

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11
    Ob der TuGTV insoweit eine Einschränkung überhaupt regeln darf und regeln will, wenn es in § 3 lautet, "...für deren Vergütungen (Gehälter, Löhne u.ä.) zu verwenden.", und in § 4 heißt "...Zur Besoldung im Sinne dieser Vorschriften gehören..." bedarf für den vorliegenden Fall aus den zuvor genannten Gründen keiner grundlegenden Entscheidung (auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.02.2012, 9 Sa 1058/11 sowie vom Bundesarbeitsgericht, 11.03.1998, 5 AZR 69/97 und 28.04.1993, 4 AZR 329/92, alle dokumentiert in juris soll in diesem Zusammenhang zur Vervollständigung hingewiesen werden).
  • LAG Hessen, 23.02.2012 - 9 Sa 1058/11

    Spielbank - Troncverwendung - Beendigungsvergleich - Personalkosten gemäß § 3

    Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2012 - 11 Sa 1154/11
    Ob der TuGTV insoweit eine Einschränkung überhaupt regeln darf und regeln will, wenn es in § 3 lautet, "...für deren Vergütungen (Gehälter, Löhne u.ä.) zu verwenden.", und in § 4 heißt "...Zur Besoldung im Sinne dieser Vorschriften gehören..." bedarf für den vorliegenden Fall aus den zuvor genannten Gründen keiner grundlegenden Entscheidung (auf die Urteile des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.02.2012, 9 Sa 1058/11 sowie vom Bundesarbeitsgericht, 11.03.1998, 5 AZR 69/97 und 28.04.1993, 4 AZR 329/92, alle dokumentiert in juris soll in diesem Zusammenhang zur Vervollständigung hingewiesen werden).
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